Nach GefahrstoffVO muss der Arbeitgeber für Beschäftigte, die gefährlichen Umgang mit krebserzeugen-den-Stoffen haben, ein Verzeichnis hinsichtlich der Exposition führen. Wer ist gefährdet oder was ist aber „gefährlich“? Wie erfolgt die Aufzeichnung? In dieser Veranstaltung soll das Vorgehen an UNI/UMG dargestellt werden.
KlinikumRobert-Koch-Straße 40
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