Notwendige Sehhilfen für Mitarbeiter(innen) an Bildschirmarbeitsplätzen müssen unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber finanziert werden. Welche gesetzlichen Grundlagen den Arbeitgeber dazu verpflichten und welche Voraussetzungen für die Verordnung einer BAP-Brille vorliegen müssen, sollen in diesem Seminar erläutert werden.
KlinikumRobert-Koch-Straße 40
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